Weiterbildung finanzieren

Wichtige Förderungen auf einen Blick


Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jah-reseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! Mehr Informationen bei der kostenlosen Hotline unter 0800/2623 000.

Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500,00 Euro bezuschusst. Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungs-scheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizie-rungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengrup-pen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit, Unternehmer/innen sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besonde-re Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen. Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können bei-spielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpas-sungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über „Nordrhein-Westfalen direkt“, Tel. 0180 3 100 118 für 9 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz .

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